Artikel 104 der Verordnung (EU) 2024/1689 — Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Offizieller Text, praktische Auslegung, wichtige Pflichten und Compliance-Auswirkungen.

Zusammenfassung des offiziellen Textes

Artikel 104 der Verordnung (EU) 2024/1689 (die EU-KI-Verordnung) ist Teil von Titel XIII, der die Schlussbestimmungen enthält, die die Integration des Gesetzes in die breitere EU-Regulierungslandschaft regeln. Konkret führt Artikel 104 gezielte Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen und Vierrädern — zusammenfassend als Fahrzeuge der Kategorie L bezeichnet — ein.

Der Änderungsmechanismus spiegelt den Standardansatz des EU-Gesetzgebers bei der Verabschiedung horizontaler Gesetzgebung wider: Bestehende Sektorvorschriften müssen aktualisiert werden, um mit neuen bereichsübergreifenden Regeln kohärent zu bleiben. Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 begründete einen umfassenden Typgenehmigungsrahmen für Sicherheits- und Umweltanforderungen für Fahrzeuge der Kategorie L. Wenn solche Fahrzeuge KI-Systeme integrieren — zum Beispiel fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme, automatisches Bremsen oder adaptive Tempomat-Funktionen — können diese KI-Komponenten in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fallen und als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I, Abschnitt 2 eingestuft werden (KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in Produkten verwendet werden, die der EU-Harmonisierungsgesetzgebung unterliegen).

Artikel 104 stellt sicher, dass Verweise, Definitionen und Verfahren innerhalb der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 mit der Terminologie und den Anforderungen der EU-KI-Verordnung abgestimmt werden, regulatorische Lücken oder Konflikte zwischen den beiden Instrumenten verhindert werden und die Rechtssicherheit für Hersteller und Marktüberwachungsbehörden im Sektor der Fahrzeuge der Kategorie L gewahrt bleibt.

Was dies in der Praxis bedeutet

Für Hersteller, Importeure, Händler und bevollmächtigte Vertreter von Fahrzeugen der Kategorie L hat Artikel 104 überall dort praktische Konsequenzen, wo KI-Systeme in diese Fahrzeuge integriert sind.

Die unmittelbarste Wirkung besteht darin, dass jedes KI-System, das als Sicherheitsbauteil in einem Moped, Motorrad, Motortricycle oder leichten Vierrad fungiert, anhand der Hochrisiko-Klassifizierungskriterien der EU-KI-Verordnung bewertet werden muss. Wenn es als Hochrisiko eingestuft wird, muss das KI-System die Anforderungen von Kapitel III erfüllen — einschließlich Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation, Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Transparenzpflichten und Registrierung in der EU-Datenbank — zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

Für Typgenehmigungszwecke müssen nationale Typgenehmigungsbehörden und technische Dienste, die an der Bewertung von Fahrzeugen der Kategorie L beteiligt sind, die Einhaltung der KI-Verordnung als Teil ihrer umfassenderen Überprüfung verifizieren. Dies kann aktualisierte Bewertungsprotokolle und zusätzliche Kompetenzen bei benannten technischen Diensten erfordern.

Praktisch gesehen sollte ein Hersteller, der ein KI-gesteuertes Traktionskontroll- oder Kollisionsvermeidungssystem für ein Motorrad entwickelt:

Marktüberwachungsbehörden, die für Fahrzeuge der Kategorie L zuständig sind, müssen ebenfalls mit den gemäß der EU-KI-Verordnung benannten Behörden koordinieren, um doppelte oder widersprüchliche Aufsichtsmaßnahmen zu vermeiden.

Wichtige Pflichten

Bezug zu anderen Artikeln

Artikel 104 funktioniert nicht isoliert. Er muss zusammen mit den Definitionsbestimmungen von Artikel 3 gelesen werden, der Schlüsselkonzepte einschließlich KI-System, Sicherheitsbauteil und Hochrisiko-KI-System definiert. Die Hochrisiko-Klassifizierungskriterien in Artikel 6 und Anhang I sind direkt relevant: Abschnitt 2 von Anhang I listet KI-Systeme auf, die als Sicherheitsbauteile in Produkten verwendet werden, die der EU-Harmonisierungsgesetzgebung unterliegen, was ausdrücklich Fahrzeugvorschriften einschließt.

Die Verpflichtungen, die durch eine Hochrisikoeinstufung ausgelöst werden — technische Dokumentation (Artikel 11 und Anhang IV), Konformitätsbewertung (Artikel 43), Qualitätsmanagementsysteme (Artikel 17), Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Artikel 72) und Meldung von Vorfällen (Artikel 73) — gelten alle für KI-Systeme in Fahrzeugen der Kategorie L, sobald die Klassifizierungsschwelle erreicht ist.

Artikel 104 sollte auch zusammen mit den anderen Änderungsartikeln in Titel XIII gelesen werden — einschließlich der Artikel 103, 105 und 106 —, die gemeinsam mehrere sektorale EU-Harmonisierungsvorschriften aktualisieren, um die horizontale Kohärenz mit der EU-KI-Verordnung sicherzustellen.

Zeitplan für die Compliance

Artikel 104 trat am 1. August 2024 in Kraft, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024.

Der gestaffelte Anwendungsplan der EU-KI-Verordnung bestimmt, wann die für Artikel 104 relevanten materiellen Verpflichtungen durchsetzbar werden:

Hersteller von Fahrzeugen der Kategorie L, die KI-Systeme integrieren, sollten den Zeitraum bis Dezember 2026 nutzen, um Klassifizierungsbewertungen, Konformitätsverfahren und Dokumentationsangleichungen über beide Regulierungsrahmen hinweg abzuschließen.

Official AI Act Compliance Deadline Calendar

Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.

Obligation Applies to Original date New date Status Countdown Legal basis
Prohibited Practices (Art. 5) All providers and deployers active AI Act Art. 5
GPAI Rules (Chapter 5) GPAI model providers active AI Act Art. 51-56
AI-Generated Content Marking Providers of generative GPAI systems active AI Act Art. 50(2)
Regulatory Sandboxes National competent authorities active AI Act Art. 57
High-risk AI — Annex III (standalone) Providers of standalone Annex III systems deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(2)
High-risk AI — Annex I (embedded) AI embedded in Annex I regulated products deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(1)

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Frequently Asked Questions

Artikel 104 ändert die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen und Vierrädern (Fahrzeuge der Kategorie L). Er aktualisiert diese Verordnung, um die Einführung von KI-Systemanforderungen gemäß der EU-KI-Verordnung widerzuspiegeln und sicherzustellen, dass die Typgenehmigungsrahmen für diese Fahrzeuge kohärent mit den neuen KI-Regeln bleiben, wenn KI-Komponenten beteiligt sind.

Artikel 104 betrifft Fahrzeuge der Kategorie L, die Mopeds, Motorräder, Motortricycles und leichte Vierräder umfassen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 geregelt werden. Wenn diese Fahrzeuge KI-Systeme integrieren, die in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fallen, gleichen die durch Artikel 104 eingeführten Änderungen die Typgenehmigungspflichten mit dem übergeordneten KI-Regulierungsrahmen ab.

Als Teil der Schlussbestimmungen von Titel XIII trat Artikel 104 am 1. August 2024 in Kraft, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt. Seine praktische Auswirkung auf die Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren unterliegt dem allgemeineren gestaffelten Anwendungsplan der EU-KI-Verordnung.

Artikel 104 wirkt auf gesetzgebender Ebene durch Änderung einer bestehenden Sektorverordnung. Fahrzeughersteller, die der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 unterliegen, sollten prüfen, ob KI-Systeme, die in Fahrzeuge der Kategorie L integriert sind, als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I der EU-KI-Verordnung eingestuft werden, da diese Einstufung die vollständigen Konformitätsverpflichtungen des Gesetzes neben den bestehenden Typgenehmigungsanforderungen auslöst.

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