Hochriskante KI-Systeme müssen vor der Inverkehrbringung auf dem EU-Markt eine vollständige technische Akte führen. Art. 11 und Anhang IV definieren genau, was einzuschließen ist — von der Systemarchitektur bis hin zur Daten-Governance und Marktüberwachungsplänen.

Was ist die technische Akte?

Die technische Dokumentation — gemeinhin als „technische Akte" bezeichnet — ist das Haupt-Nachweispaket, das belegt, dass ein hochriskantes KI-System alle EU-AI-Act-Anforderungen erfüllt. Sie wird von Art. 11 vorgeschrieben und durch Anhang IV strukturiert und muss vor der Inverkehrbringung erstellt und über den gesamten Lebenszyklus des Systems aktuell gehalten werden.

Die technische Akte wird nicht zentral eingereicht. Der Anbieter hält sie und legt sie auf Anfrage Marktüberwachungsbehörden und benannten Stellen vor. Dies ist ein Pull-Modell: Die Behörden kommen zu Ihnen; Sie müssen bereit sein, ein vollständiges, kohärentes Paket vorzulegen, kein improvisierter Stapel von Dateien, der unter Druck zusammengestellt wird.

Art. 11 legt drei Pflichten für Anbieter fest:

  1. Erstellen vor der Marktplatzierung oder Inbetriebnahme.
  2. Aktuell halten — jede wesentliche Änderung des Systems erfordert die Aktualisierung der Akte und eine erneute Konformitätsbewertung.
  3. Zugang gewähren für zuständige Behörden und benannte Stellen auf Anfrage innerhalb einer definierten Frist (typischerweise 10 Werktage nach nationalen Marktüberwachungsregeln).

Der Standard für „aktuell" ist funktional: Die technische Akte muss das System so widerspiegeln, wie es tatsächlich eingesetzt wird, nicht so, wie es ursprünglich konzipiert wurde. Wenn eine Modellaktualisierung Leistungsmerkmale, Genauigkeitsschwellen oder Trainingsdaten ändert, muss die Akte entsprechend überarbeitet werden.


Wer braucht technische Dokumentation?

Technische Dokumentation nach Art. 11 und Anhang IV ist obligatorisch für Anbieter von:

Technische Dokumentation ist nicht erforderlich für:

Wenn Sie ein Betreiber (kein Anbieter) sind, sind Sie nicht verpflichtet, die technische Akte zu erstellen. Betreiber müssen jedoch Protokolle der Systemnutzung aufbewahren (Art. 26(5)), und Anbieter sind berechtigt, diese Protokolle bei der Aktualisierung der technischen Dokumentation oder der Bearbeitung von Vorfallmeldungen zu nutzen.


Die 14 Elemente des Anhangs IV

Anhang IV gibt den Mindestinhalt der technischen Akte vor. Es gibt kein starres Format — Anbieter können die Dokumentation nach eigenem Ermessen organisieren — aber alle 14 Elemente müssen vorhanden und substanziell sein. Tick-Box-Einträge ohne unterstützende Beweise erfüllen Anhang IV nicht.

# Anhang-IV-Element Was es enthalten muss
1 Allgemeine Beschreibung Systemname, Versionskennung, Verwendungszweck, beabsichtigte Nutzer, geografische Märkte, Anbietername und -adresse, etwaige Bevollmächtigte Vertreter
2 Systemkomponenten Hardwareanforderungen, Softwarekomponenten, verwendete Drittanbieter-Modelle oder -Bibliotheken, Trainingsübersicht, algorithmischer Ansatz (z. B. überwachtes Lernen, bestärkendes Lernen, Transformer-Architektur)
3 Designspezifikationen Systemarchitektur, Datenflussdiagramme, wichtige Designentscheidungen und ihre Begründung, gemachte Abwägungen (z. B. Genauigkeit vs. Erklärbarkeit), Ausgabeformat und wie Ausgaben nachgelagerte Entscheidungen beeinflussen
4 Trainings-, Validierungs- und Testdaten In jeder Phase verwendete Datensätze, Datenquellen, Daten-Governance-Verfahren, statistische Eigenschaften der Datensätze (Größe, Verteilung, Abdeckung), Datenverarbeitungs- und Vorverarbeitungsprotokolle, Maßnahmen zur Erkennung und Behebung von Datensatz-Verzerrungen
5 Risikomanagement-Dokumentation Das vollständige Art.-9-Risikomanagementsystem: identifizierte Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte; Risikoschätzung und -bewertung; angenommene Risikominderungsmaßnahmen; akzeptierte Restrisiken; Grundlage für die Akzeptanz von Restrisiken
6 Lebenszyklusänderungen Beschreibung aller wesentlichen Änderungen nach der erstmaligen Inbetriebnahme, ihre Art und ihr Umfang, wie die Konformität nach jeder Änderung neu bewertet wurde, Versionshistorie mit Daten
7 Menschliche Aufsichtsmaßnahmen Wie Art.-14-Anforderungen implementiert werden: Override- und Stopp-Mechanismen, Schnittstellen, die menschlichen Operatoren die Überwachung von Ausgaben ermöglichen, Schulungs- oder Qualifikationsanforderungen für Operatoren, dokumentierte Verfahren für menschliche Eingriffe
8 Validierungs- und Testverfahren Verwendete Leistungsmetriken (Genauigkeit, Präzision, Recall, F1, AUC, Fairness-Metriken), Testdatensatz-Beschreibungen, Testbedingungen und -umgebung, Bias-Test-Methodik und -Ergebnisse, Robustheit und Stresstests, Leistung bei Verteilungsänderungen
9 Cybersicherheitsmaßnahmen Technische Maßnahmen gegen Modell-Diebstahl, Datenvergiftung, Adversarial Attacks, Prompt Injection (für LLM-basierte Systeme), Zugriffskontrollen, Verschlüsselung während der Übertragung und im Ruhezustand, Schwachstellenmanagement-Verfahren
10 Bias- und Genauigkeits-Monitoring Laufende Monitoring-Verfahren nach dem Einsatz, Genauigkeitsschwellen, unter denen das System eine Überprüfung auslöst, Leistungs-Benchmarks aufgeteilt nach demografischen Gruppen, wo relevant, Verfahren für das Handeln bei erkanntem Drift oder Bias
11 Gebrauchsanweisungen Das Art.-13-Betreiber-orientierte Dokument: Verwendungszweck und Anwendungsfälle, Leistungsmerkmale und Einschränkungen, bekannte Einschränkungen, Wartungs- und Aktualisierungsanforderungen, Protokollierungspflichten für Betreiber, Kontaktstelle für die Meldung von Vorfällen
12 Marktüberwachungsplan Das Art.-72-Monitoring-System-Design: von Betreibern gesammelte Daten, Häufigkeit der Monitoring-Zyklen, Schwellenwerte, die eine Überprüfung oder Aktualisierung auslösen, Verfahren für die Meldung schwerwiegender Vorfälle (Art. 73), Verfahren für die Rückspeisung von Monitoring-Daten in das Risikomanagementsystem
13 Beschreibung der Schnittstellen APIs und Integrationspunkte, Eingabedatenformate und -einschränkungen, Ausgabeformate und ihre Semantik, Integration mit anderen Systemen oder Komponenten, Versionskompatibilität
14 Harmonisierte Normen und gemeinsame Spezifikationen Liste der angewandten harmonisierten Normen (z. B. ISO/IEC 42001:2023, EN-Normen im Rahmen des AI-Act-Normungsprogramms), nach Art. 41 angenommene gemeinsame Spezifikationen, das Ausmaß, in dem jede Norm angewandt wurde, etwaige Abweichungen und ihre Begründung

Praktischer Hinweis zu Element 4 (Trainingsdaten): Anhang IV erfordert nicht, dass Sie die Datensätze öffentlich oder standardmäßig an Behörden offenlegen. Er erfordert, dass die Dokumentation vorhanden ist und vorgelegt werden kann. Für proprietäre Datensätze wird eine Beschreibung der Daten-Governance-Verfahren, statistische Zusammenfassungen und Bias-Test-Ergebnisse die Anforderung typischerweise erfüllen, ohne kommerziell sensible Daten offenzulegen.

Praktischer Hinweis zu Element 14 (Normen): Ab Mitte 2026 befindet sich das AI-Act-Normungsprogramm noch in Entwicklung. ISO/IEC 42001 (KI-Managementsysteme) ist verfügbar und wird weitgehend referenziert. Anbieter sollten die europäische Normungsarbeit unter CEN/CENELEC JTC 21 verfolgen und diesen Abschnitt aktualisieren, wenn harmonisierte Normen im Amtsblatt veröffentlicht werden.


EU-Konformitätserklärung (Art. 47)

Die EU-Konformitätserklärung (EU KE) ist ein separates obligatorisches Dokument — es ist nicht Teil der technischen Akte, referenziert diese aber. Die EU KE ist die formelle Erklärung des Anbieters, dass das KI-System alle anwendbaren EU-AI-Act-Anforderungen erfüllt.

Eine gültige EU KE muss enthalten:

Die EU KE muss 10 Jahre nach der Marktplatzierung aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden. Sie begleitet die CE-Kennzeichnung (siehe unten).

Für in Anhang-I-Produkten eingebettete KI-Systeme kann die EU KE mit der nach der relevanten Sektorsgesetzgebung erforderlichen Konformitätserklärung zusammengeführt werden, sofern sie alle von beiden Rechtsinstrumenten geforderten Elemente enthält.


CE-Kennzeichnung (Art. 48)

Hochriskante KI-Systeme, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit dem EU AI Act und aller anderen anwendbaren Harmonisierungsgesetzgebung der Union für dasselbe Produkt signalisiert.

Ausnahmen: KI-Systeme in Anhang-III-Kategorien, die von öffentlichen Behörden für den eigenen internen Gebrauch eingesetzt werden, sind von der CE-Kennzeichnungspflicht befreit. Sie unterliegen weiterhin allen anderen Pflichten — technischer Dokumentation, Risikomanagement, menschlicher Aufsicht, Registrierung — müssen aber keine CE-Kennzeichnung anbringen.

Die CE-Kennzeichnung muss vor der Inverkehrbringung auf dem EU-Markt angebracht werden. Sie muss sichtbar, lesbar und dauerhaft sein. Wenn die physische Natur des Systems das direkte Anbringen der Kennzeichnung nicht erlaubt, kann sie auf der Verpackung oder in den Gebrauchsanweisungen erscheinen.

Wenn ein hochriskantes KI-System eine Komponente eines Anhang-I-Produkts ist, das nach sektorspezifischer Gesetzgebung (z. B. Medizinprodukte, Maschinen) bereits eine CE-Kennzeichnung erfordert, deckt die CE-Kennzeichnung die Konformität mit sowohl der Sektorsgesetzgebung als auch dem AI Act ab. Anbieter sollten klar dokumentieren, welche Konformitätsbewertungsverfahren der CE-Kennzeichnung zugrunde liegen.


Praktische Checkliste: Minimale tragfähige technische Akte

Bevor ein hochriskantes KI-System auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, überprüfen Sie, ob diese 10 Punkte vollständig und belegt sind:

Diese Checkliste deckt das Minimum ab. Eine gut vorbereitete technische Akte geht weiter — insbesondere bei der Bias-Test-Methodik, Modellkarten für Komponentenmodelle und Belegen des Risikomanagementsystem-Prozesses als iterativ statt einmalig.


Wie dies mit der EU-AI-Act-Akademie zusammenhängt

Die EU-AI-Act-Akademie Pro-Stufe enthält gebrauchsfertige Vorlagen für technische Dokumentation, die alle 14 Anhang-IV-Elemente abdecken, einschließlich:

Diese Vorlagen sind darauf ausgelegt, an Ihr spezifisches System angepasst zu werden — sie sind Ausgangspunkte mit substanziellem Inhalt, keine leeren Formulare.

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Official AI Act Compliance Deadline Calendar

Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.

Obligation Applies to Original date New date Status Countdown Legal basis
Prohibited Practices (Art. 5) All providers and deployers active AI Act Art. 5
GPAI Rules (Chapter 5) GPAI model providers active AI Act Art. 51-56
High-risk AI — Annex III (standalone) Providers of standalone Annex III systems deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(2)
High-risk AI — Annex I (embedded) AI embedded in Annex I regulated products deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(1)
AI-Generated Content Marking Providers of generative GPAI systems active AI Act Art. 50(2)
Regulatory Sandboxes National competent authorities active AI Act Art. 57

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Frequently Asked Questions

Der Anbieter des hochriskanten KI-Systems ist allein verantwortlich für die Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation. Betreiber sind nicht verpflichtet, diese zu erstellen, müssen aber Zugriffsprotokolle aufbewahren und diese möglicherweise Anbietern für Berichtszwecke zur Verfügung stellen.

Die technische Dokumentation muss 10 Jahre nach der Inverkehrbringung oder Inbetriebnahme des KI-Systems auf dem EU-Markt aufbewahrt werden (Art. 18). Bei in Produkte eingebetteten KI-Systemen, die Anhang-I-Gesetzgebung unterliegen, gilt die Aufbewahrungsfrist der Produktgesetzgebung, wenn sie länger ist.

Nein — die technische Dokumentation wird nicht zentral eingereicht. Sie muss vom Anbieter aufbewahrt und Marktüberwachungsbehörden und benannten Stellen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Registrierung in der EU-KI-Datenbank (Art. 71) ist obligatorisch, aber die vollständige technische Akte bleibt beim Anbieter.

Ein formelles Dokument, das vom Anbieter unterzeichnet wird und bestätigt, dass das KI-System den Anforderungen des EU AI Act entspricht. Es muss den Systemnamen, die Version, die Anbieteridentität, eine Liste der erfüllten anwendbaren Anforderungen, das verwendete Konformitätsbewertungsverfahren und einen Verweis auf relevante harmonisierte Normen enthalten. Es begleitet die CE-Kennzeichnung.

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