Beantworten Sie 3–4 Fragen, um Ihr KI-System nach dem EU AI Act zu klassifizieren: Anhang I (produktintegriert), Anhang III (eigenständig hochriskant), GPAI, nur Transparenzpflichten oder minimales Risiko. Kostenlos, sofortige Ergebnisse.
Der EU AI Act verwendet eine vierstufige Klassifizierungslogik. Arbeiten Sie jede Frage der Reihe nach durch — der erste Treffer bestimmt Ihre Kategorie.
Wenn Ihr KI-System in ein Produkt integriert ist, das der EU-Produktsicherheitsgesetzgebung unterliegt (Medizinprodukte MDR/IVDR, Maschinen, Kraftfahrzeuge, Luftfahrt, Eisenbahnen, Aufzüge, Spielzeug, PSA), wird es nach Art. 6(1) als Anhang I hochriskant eingestuft. Die Konformitätsfrist ist der 2. August 2028.
→ Ja: Anhang-I-Pflichten →
Wenn Ihre KI eigenständig betrieben wird (nicht in ein reguliertes Produkt eingebettet) und in einen dieser Bereiche fällt, ist sie nach Art. 6(2) Anhang III hochriskant:
Die Konformitätsfrist ist der 2. Dezember 2027. Hinweis: Art. 6(3) erlaubt die Ausnahme, wenn das System kein erhebliches Schadensrisiko darstellt — dies muss dokumentiert werden.
→ Ja: Anhang-III-Pflichten →
Wenn Ihr System ein KI-Modell ist, das in großem Maßstab auf breiten Daten trainiert wurde und eine Vielzahl von Aufgaben ausführen kann (LLM, multimodales Basismodell, großes Bilderzeugungsmodell), wird es nach Kapitel V als GPAI eingestuft. Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2025.
→ Ja: GPAI-Pflichten →
Wenn keines der oben genannten zutrifft:
Verwenden Sie nach der Klassifizierung die Compliance-Checkliste →, um Ihre spezifischen Pflichten und Fristen zu ermitteln.
Is your organisation subject to both the AI Act and DORA? The two regulations intersect on the operational resilience of financial AI systems. Our sister site regulation-dora.eu covers DORA in depth — including what the AI Act adds on top of an existing DORA programme.
The AI Act for financial institutions ↗ Explore regulation-dora.eu ↗Hochriskante KI-Systeme sind solche, die nach Anhang I (Sicherheitskomponenten regulierter Produkte) oder Anhang III (KI-Systeme in 8 spezifischen Sektoren: biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration und Justiz) eingestuft werden. Hochriskante KI muss den Verpflichtungen aus Kapitel III nachkommen, einschließlich Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung.
Ja. Art. 6(3) erlaubt einem Anbieter, durch Selbstbewertung festzustellen, dass ein Anhang-III-System nicht hochriskant ist, sofern es kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung von Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechten darstellt. Dies erfordert eine dokumentierte Begründung und die Benachrichtigung der zuständigen nationalen Behörde.
Ja, in einigen Fällen. Der AI Act erfasst KI, die 'in Betrieb genommen' wird — was auch die interne Nutzung von KI einschließt, wenn sie Personen betrifft (z. B. Personalentscheidungen, Mitarbeiterüberwachung). Ein KI-System, das ausschließlich für Backend-Berechnungen ohne menschliche Auswirkungen verwendet wird, kann außerhalb des Geltungsbereichs fallen, aber dies erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse.
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