Die GPAI-Modellregeln (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) nach dem EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Alle GPAI-Anbieter müssen technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassungen erstellen. Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko (über 10²⁵ FLOPs) stehen vor kontradiktorischen Tests, Vorfallsmeldungen und zusätzlichen Transparenzpflichten.
GPAI-Regeln gelten jetzt — seit dem 2. August 2025
Kapitel 5 des EU AI Act (Art. 51–56) regelt KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Diese Regeln gelten seit dem 2. August 2025 und wurden durch den Omnibus 2026 nicht verlängert.
Ein GPAI-Modell ist von einem GPAI-System zu unterscheiden: Ein Modell ist das trainierte Basiswerk; ein System ist das in einer Anwendung eingesetzte Modell. Pflichten gelten für den Modellanbieter — nicht für den nachgelagerten Betreiber, der das Modell in ein Produkt integriert.
Wer qualifiziert sich als GPAI-Modellanbieter?
Eine Organisation ist ein GPAI-Modellanbieter, wenn sie ein Modell in erheblichem Maßstab trainiert und es anderen Anbietern oder Betreibern zur Verfügung stellt. Dazu gehören:
- Entwickler großer Sprachmodelle (GPT, Claude, Gemini, Mistral, Llama)
- Entwickler großer multimodaler Modelle (Bild-Sprache, Audio-Sprache)
- Entwickler großer Bild- oder Videoerzeugungsmodelle
- Entwickler von Code-Generierungsmodellen
Das Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern, die Modelle kommerziell veröffentlichen, solchen, die Open-Source-Gewichte veröffentlichen, und solchen, die Modelle nur für internen Gebrauch trainieren. Modelle für den internen Gebrauch werden nicht auf dem Markt in Verkehr gebracht und fallen daher außerhalb des Anwendungsbereichs.
Standard-GPAI-Pflichten (alle nicht ausgenommenen Modelle)
Alle GPAI-Modelle außer solchen mit Open-Source-Gewichten müssen folgendes einhalten:
- Technische Dokumentation (Art. 53(1)(a)) — einschließlich Trainingsmethodik, Bewertungsergebnisse, Energieverbrauch und Datenquellen
- Urheberrechts-Konformitätszusammenfassung (Art. 53(1)(c)) — eine öffentlich verfügbare Zusammenfassung der beim Training verwendeten Inhalte, die ausreicht, damit Urheberrechtsinhaber ihre Rechte wahrnehmen können
- Nachgelagerte Compliance-Unterstützung (Art. 53(1)(b)) — Informationen, die nachgelagerten Anbietern die Erfüllung ihrer eigenen AI-Act-Pflichten ermöglichen
- Kooperation mit dem KI-Büro (Art. 53(1)(d)) — Bereitstellung von Informationen und Dokumentation auf Anfrage
Zusätzliche Pflichten für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko
GPAI-Modelle, die mit mehr als 10²⁵ FLOPs trainiert wurden, haben zusätzliche Pflichten nach Art. 55:
| Pflicht | Detail |
|---|---|
| Modellevaluierung | Standardisierte Protokolle einschließlich kontradiktorischer Tests (Red Teaming) vor und nach dem Training |
| Systemische Risikobewertung | Bewertung und Minderung systemischer Risiken aus dem Training und dem vorhersehbaren Gebrauch des Modells |
| Vorfallsmeldung | Schwerwiegende Vorfälle ohne unangemessene Verzögerung an das EU-KI-Büro |
| Cybersicherheit | Angemessener Cybersicherheitsschutz für das Modell und seine Infrastruktur |
| Energieberichterstattung | Berichterstattung über den Stromverbrauch |
Open-Source-GPAI: Reduzierte, aber keine null Pflichten
Open-Source-GPAI-Modelle (veröffentlichte Gewichte) sind von den Anforderungen an technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassung befreit, es sei denn, sie haben systemisches Risiko. Sie müssen weiterhin:
- Das Urheberrecht einhalten (keine reduzierte Pflicht)
- Bei systemischem Risiko: alle Pflichten für systemisches Risiko gelten weiterhin
- Mit Untersuchungen des KI-Büros kooperieren
Durchsetzung durch das KI-Büro
Das Europäische KI-Büro ist die primäre Regulierungsbehörde für GPAI-Modelle in der gesamten EU. Es operiert unter der Kommission und ist die einzige Anlaufstelle für GPAI-Anbieter. Nationale zuständige Behörden befassen sich mit GPAI-System-Pflichten (nachgelagerte Betreiber).
Official AI Act Compliance Deadline Calendar
Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.
| Obligation | Applies to | Original date | New date | Status | Countdown | Legal basis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prohibited Practices (Art. 5) | All providers and deployers | active | — | AI Act Art. 5 | ||
| GPAI Rules (Chapter 5) | GPAI model providers | active | — | AI Act Art. 51-56 | ||
| High-risk AI — Annex III (standalone) | Providers of standalone Annex III systems | deferred | — | AI Omnibus 2026 Art. 6(2) | ||
| High-risk AI — Annex I (embedded) | AI embedded in Annex I regulated products | deferred | — | AI Omnibus 2026 Art. 6(1) | ||
| AI-Generated Content Marking | Providers of generative GPAI systems | active | — | AI Act Art. 50(2) | ||
| Regulatory Sandboxes | National competent authorities | active | — | AI Act Art. 57 |
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AI Act meets DORA and NIS2
Is your organisation subject to both the AI Act and DORA? The two regulations intersect on the operational resilience of financial AI systems. Our sister site regulation-dora.eu covers DORA in depth — including what the AI Act adds on top of an existing DORA programme.
The AI Act for financial institutions ↗ Explore regulation-dora.eu ↗Frequently Asked Questions
GPAI-Modellpflichten nach Kapitel 5 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Der Digital Omnibus 2026 hat diese Frist nicht geändert.
Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) ist ein KI-Modell, das mit großen Datenmengen unter Verwendung von Selbstüberwachung in großem Maßstab trainiert wurde, erhebliche Allgemeinheit aufweist und in der Lage ist, kompetent eine Vielzahl verschiedener Aufgaben auszuführen. Beispiele sind große Sprachmodelle (LLMs), multimodale Basismodelle und große Bilderzeugungsmodelle. Auch in Produkte eingebettete GPAI-Modelle fallen in den Anwendungsbereich.
GPAI-Modelle mit systemischem Risiko sind solche, die mit mehr als 10²⁵ Gleitkommaoperationen (FLOPs) trainiert wurden. Die Kommission kann diesen Schwellenwert aktualisieren. Ab 2026 erfasst dies die größten Frontier-Modelle (GPT-4-Klasse und darüber). Modelle mit systemischem Risiko haben zusätzliche Pflichten, einschließlich kontradiktorischer Tests, Vorfallsmeldungen an das EU-KI-Büro und Cybersicherheitsmaßnahmen.
Open-Source-GPAI-Modelle mit veröffentlichten Gewichten haben reduzierte Pflichten — sie sind von den Anforderungen an technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassung befreit. Sie unterliegen jedoch weiterhin Urheberrechtskonformitätspflichten. Open-Source-GPAI-Modelle mit systemischem Risiko sind NICHT von den Pflichten für systemisches Risiko befreit.
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