Die GPAI-Modellregeln (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) nach dem EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Alle GPAI-Anbieter müssen technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassungen erstellen. Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko (über 10²⁵ FLOPs) stehen vor kontradiktorischen Tests, Vorfallsmeldungen und zusätzlichen Transparenzpflichten.

GPAI-Regeln gelten jetzt — seit dem 2. August 2025

Kapitel 5 des EU AI Act (Art. 51–56) regelt KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Diese Regeln gelten seit dem 2. August 2025 und wurden durch den Omnibus 2026 nicht verlängert.

Ein GPAI-Modell ist von einem GPAI-System zu unterscheiden: Ein Modell ist das trainierte Basiswerk; ein System ist das in einer Anwendung eingesetzte Modell. Pflichten gelten für den Modellanbieter — nicht für den nachgelagerten Betreiber, der das Modell in ein Produkt integriert.

Wer qualifiziert sich als GPAI-Modellanbieter?

Eine Organisation ist ein GPAI-Modellanbieter, wenn sie ein Modell in erheblichem Maßstab trainiert und es anderen Anbietern oder Betreibern zur Verfügung stellt. Dazu gehören:

Das Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern, die Modelle kommerziell veröffentlichen, solchen, die Open-Source-Gewichte veröffentlichen, und solchen, die Modelle nur für internen Gebrauch trainieren. Modelle für den internen Gebrauch werden nicht auf dem Markt in Verkehr gebracht und fallen daher außerhalb des Anwendungsbereichs.

Standard-GPAI-Pflichten (alle nicht ausgenommenen Modelle)

Alle GPAI-Modelle außer solchen mit Open-Source-Gewichten müssen folgendes einhalten:

  1. Technische Dokumentation (Art. 53(1)(a)) — einschließlich Trainingsmethodik, Bewertungsergebnisse, Energieverbrauch und Datenquellen
  2. Urheberrechts-Konformitätszusammenfassung (Art. 53(1)(c)) — eine öffentlich verfügbare Zusammenfassung der beim Training verwendeten Inhalte, die ausreicht, damit Urheberrechtsinhaber ihre Rechte wahrnehmen können
  3. Nachgelagerte Compliance-Unterstützung (Art. 53(1)(b)) — Informationen, die nachgelagerten Anbietern die Erfüllung ihrer eigenen AI-Act-Pflichten ermöglichen
  4. Kooperation mit dem KI-Büro (Art. 53(1)(d)) — Bereitstellung von Informationen und Dokumentation auf Anfrage

Zusätzliche Pflichten für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko

GPAI-Modelle, die mit mehr als 10²⁵ FLOPs trainiert wurden, haben zusätzliche Pflichten nach Art. 55:

Pflicht Detail
Modellevaluierung Standardisierte Protokolle einschließlich kontradiktorischer Tests (Red Teaming) vor und nach dem Training
Systemische Risikobewertung Bewertung und Minderung systemischer Risiken aus dem Training und dem vorhersehbaren Gebrauch des Modells
Vorfallsmeldung Schwerwiegende Vorfälle ohne unangemessene Verzögerung an das EU-KI-Büro
Cybersicherheit Angemessener Cybersicherheitsschutz für das Modell und seine Infrastruktur
Energieberichterstattung Berichterstattung über den Stromverbrauch

Open-Source-GPAI: Reduzierte, aber keine null Pflichten

Open-Source-GPAI-Modelle (veröffentlichte Gewichte) sind von den Anforderungen an technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassung befreit, es sei denn, sie haben systemisches Risiko. Sie müssen weiterhin:

Durchsetzung durch das KI-Büro

Das Europäische KI-Büro ist die primäre Regulierungsbehörde für GPAI-Modelle in der gesamten EU. Es operiert unter der Kommission und ist die einzige Anlaufstelle für GPAI-Anbieter. Nationale zuständige Behörden befassen sich mit GPAI-System-Pflichten (nachgelagerte Betreiber).

Official AI Act Compliance Deadline Calendar

Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.

Obligation Applies to Original date New date Status Countdown Legal basis
Prohibited Practices (Art. 5) All providers and deployers active AI Act Art. 5
GPAI Rules (Chapter 5) GPAI model providers active AI Act Art. 51-56
High-risk AI — Annex III (standalone) Providers of standalone Annex III systems deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(2)
High-risk AI — Annex I (embedded) AI embedded in Annex I regulated products deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(1)
AI-Generated Content Marking Providers of generative GPAI systems active AI Act Art. 50(2)
Regulatory Sandboxes National competent authorities active AI Act Art. 57

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Frequently Asked Questions

GPAI-Modellpflichten nach Kapitel 5 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Der Digital Omnibus 2026 hat diese Frist nicht geändert.

Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) ist ein KI-Modell, das mit großen Datenmengen unter Verwendung von Selbstüberwachung in großem Maßstab trainiert wurde, erhebliche Allgemeinheit aufweist und in der Lage ist, kompetent eine Vielzahl verschiedener Aufgaben auszuführen. Beispiele sind große Sprachmodelle (LLMs), multimodale Basismodelle und große Bilderzeugungsmodelle. Auch in Produkte eingebettete GPAI-Modelle fallen in den Anwendungsbereich.

GPAI-Modelle mit systemischem Risiko sind solche, die mit mehr als 10²⁵ Gleitkommaoperationen (FLOPs) trainiert wurden. Die Kommission kann diesen Schwellenwert aktualisieren. Ab 2026 erfasst dies die größten Frontier-Modelle (GPT-4-Klasse und darüber). Modelle mit systemischem Risiko haben zusätzliche Pflichten, einschließlich kontradiktorischer Tests, Vorfallsmeldungen an das EU-KI-Büro und Cybersicherheitsmaßnahmen.

Open-Source-GPAI-Modelle mit veröffentlichten Gewichten haben reduzierte Pflichten — sie sind von den Anforderungen an technische Dokumentation und Urheberrechts-Zusammenfassung befreit. Sie unterliegen jedoch weiterhin Urheberrechtskonformitätspflichten. Open-Source-GPAI-Modelle mit systemischem Risiko sind NICHT von den Pflichten für systemisches Risiko befreit.

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