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EU-AI-Act-Sanktionsschätzer — Berechnen Sie Ihre maximale Geldstrafe

Updated · Indicative — not legal advice

Schätzen Sie Ihre maximale EU-AI-Act-Geldstrafe basierend auf dem Verstoßtyp und dem Unternehmensumsatz. Verbotene Praktiken: 35 Mio. €/7 %. Nichtkonformität bei hochriskanter KI: 15 Mio. €/3 %. Für KMU gilt der niedrigere Betrag.

EU-AI-Act-Sanktionsstufen

Verstoß Max. Bußgeld (große Org.) Max. Bußgeld (KMU/Start-up)
Verbotene Praktiken (Art. 5) 35.000.000 € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes Der niedrigere der beiden Beträge
Nichtkonformität bei hochriskanter KI (Kapitel III & V) 15.000.000 € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes Der niedrigere der beiden Beträge
Falsche/irreführende Informationen gegenüber Behörden 7.500.000 € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes Der niedrigere der beiden Beträge

Schätzung Ihres Risikos

Für eine große Organisation mit 1 Milliarde € weltweitem Jahresumsatz:

Für ein mittelständisches Unternehmen mit 50 Millionen € weltweitem Jahresumsatz:

Wichtige Erkenntnis für KMU: Die „niedrigerer Betrag"-Regel reduziert die KMU-Belastung erheblich. Ein Start-up mit 5 Mio. € Umsatz steht einem Höchstbußgeld von 350.000 € für eine verbotene Praktik gegenüber (7 % von 5 Mio. €), nicht 35 Mio. €.

Kumulierung mit DSGVO und NIS2

KI-Systeme verarbeiten oft personenbezogene Daten und können in kritischen Sektoren eingesetzt werden. Bußgelder können sich summieren:

Ein biometrisches Identifizierungssystem, das ohne ordnungsgemäße Einwilligung eingesetzt wird, könnte gleichzeitig alle drei auslösen. Gesamte maximale Belastung für eine große Organisation über alle drei: 70 Mio. € (AI Act) + 20 Mio. € (DSGVO) + 10 Mio. € (NIS2).

Zur Reduzierung Ihres Risikos vervollständigen Sie die Compliance-Checkliste → und stellen Sie sicher, dass alle hochriskanten KI-Pflichten vor Ihrer Frist dokumentiert und umgesetzt sind.

Frequently Asked Questions

EU-AI-Act-Bußgelder werden als der höhere Wert aus einem absoluten Höchstbetrag oder einem Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes berechnet: 35 Mio. € oder 7 % für verbotene Praktiken, 15 Mio. € oder 3 % für die meisten Verstöße bei hochriskanter KI. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Beträge — zum Schutz kleinerer Organisationen vor unverhältnismäßigen Bußgeldern.

Nationale Marktüberwachungsbehörden in jedem EU-Mitgliedstaat haben Sanktionsbefugnisse bei AI-Act-Verstößen. Das EU-KI-Büro kann Sanktionen gegen Anbieter von GPAI-Modellen verhängen. Die maximalen Bußgeldhöhen werden durch den AI Act festgelegt, aber die tatsächlichen Bußgelder hängen von Schwere, Dauer, Absicht, Kooperation und Abhilfemaßnahmen ab.

Für einzelne Bestimmungen ja. Die AI-Act-Bußgelder können sich jedoch mit Bußgeldern aus anderen EU-Verordnungen summieren. Ein nicht-konformes hochriskantes KI-System könnte gleichzeitig AI-Act-Bußgelder, DSGVO-Bußgelder (bis zu 20 Mio. € oder 4 %) und NIS2-Bußgelder auslösen, was die Gesamtbelastung erheblich steigern kann.

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