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EU-AI-Act-Compliance-Fristen — Vollständiger Zeitplan 2025–2028

Data updated

Vollständiger EU-AI-Act-Compliance-Zeitplan aktualisiert für die Änderungen des Digital Omnibus 2026. Verbotene Praktiken: 2. Februar 2025. GPAI: 2. August 2025. Eigenständige Anhang-III-Systeme: 2. Dezember 2027. Eingebettete Anhang-I-Systeme: 2. August 2028.

AI-Act-Compliance-Zeitplan: Was wann gilt

Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Anwendung ist stufenweise: Zuerst kamen die Verbote für verbotene Praktiken, dann die GPAI-Regeln, mit hochriskanten KI-Pflichten zuletzt. Der Digital Omnibus 2026 verlängerte die Fristen für hochriskante KI, ließ aber alles andere unverändert.

Tabelle lesen: „Ursprüngliches Datum" = was im Gesetz von 2024 stand. „Neues Datum" = nach dem Omnibus. Wo sie identisch sind, wurde keine Verlängerung gewährt.

Bereits in Kraft — jetzt handeln

Diese Pflichten sind nicht aufgeschoben und die Durchsetzung ist aktiv:

Verbotene Praktiken (Art. 5) — seit dem 2. Februar 2025. Jedes KI-System, das Nutzer subliminal manipuliert, Schwachstellen ausbeutet, Social Scoring für öffentliche Behörden durchführt, biometrische Echtzeit-Identifizierung in öffentlichen Räumen durchführt (mit engen Strafverfolgungsausnahmen) oder NCII/CSAM erzeugt, ist verboten. Bußgelder: bis zu 35 Millionen € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

GPAI-Modellregeln (Kapitel 5) — seit dem 2. August 2025. Alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (einschließlich Open-Source-Modelle über dem Schwellenwert) müssen technische Dokumentation führen, Zusammenfassungen der Trainingsdaten bereitstellen und das Urheberrecht einhalten. Modelle mit systemischem Risiko (>10²⁵ FLOPs Trainingsrechenleistung) haben zusätzliche kontradiktorische Test- und Vorfallsmeldepflichten.

Transparenz für KI-generierte Inhalte — seit dem 2. August 2025. Anbieter von GPAI-Systemen, die synthetische Audio-, Video-, Bild- oder Textinhalte generieren, müssen diese Inhalte als KI-generiert kennzeichnen. Dies gilt für Chatbots (müssen ihre KI-Natur offenlegen), Deepfake-Generatoren und Werkzeuge für synthetische Medien.

Kommende Fristen: Jetzt vorbereiten

2. Dezember 2027 — Hochriskante KI, eigenständige Anhang-III-Systeme. Anbieter müssen Konformitätsbewertungen abgeschlossen, ein QMS implementiert, technische Dokumentation zusammengestellt, in der EU-KI-Datenbank registriert und die CE-Kennzeichnung angebracht haben. Betreiber müssen menschliche Aufsicht implementiert und (für öffentliche Stellen) Grundrechte-Folgenabschätzungen durchgeführt haben.

2. August 2028 — Hochriskante KI, eingebetteter Anhang I. KI-Sicherheitskomponenten, die in Produkte nach bestehender EU-Produktsicherheitsgesetzgebung eingebettet sind (Medizinprodukte, Maschinen, Luftfahrt, Spielzeug), müssen über den bestehenden Konformitätsbewertungspfad für dieses Produkt konform sein.

Official AI Act Compliance Deadline Calendar

Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.

Obligation Applies to Original date New date Status Countdown Legal basis
Prohibited Practices (Art. 5) All providers and deployers active — AI Act Art. 5
GPAI Rules (Chapter 5) GPAI model providers active — AI Act Art. 51-56
AI-Generated Content Marking Providers of generative GPAI systems active — AI Act Art. 50(2)
Regulatory Sandboxes National competent authorities active — AI Act Art. 57
High-risk AI — Annex III (standalone) Providers of standalone Annex III systems deferred — AI Omnibus 2026 Art. 6(2)
High-risk AI — Annex I (embedded) AI embedded in Annex I regulated products deferred — AI Omnibus 2026 Art. 6(1)

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Frequently Asked Questions

Wenn Ihre Organisation KI-Systeme nach Anhang III verwendet (eigenständige hochriskante KI wie Recruiting-KI, Kreditwürdigkeitsprüfung oder biometrische Kategorisierung), ist die Frist der 2. Dezember 2027. Verbotene Praktiken nach Art. 5 gelten jedoch bereits seit dem 2. Februar 2025 — Nichtkonformität ist bereits ahndbar.

Nein. Der Digital Omnibus 2026 verlängerte nur zwei Fristen: Anhang-III-eigenständige Systeme (auf den 2. Dezember 2027) und Anhang-I-eingebettete Systeme (auf den 2. August 2028). Alle anderen Fristen — verbotene Praktiken, GPAI-Regeln, Transparenzpflichten — bleiben an ihren ursprünglichen Daten.

Jetzt. Die Konformitätsbewertung, das Qualitätsmanagementsystem, die technische Dokumentation und die EU-Datenbankregistrierung für hochriskante KI-Systeme erfordern 12–24 Monate Vorbereitung. Organisationen, die auf die Dezember-2027-Frist abzielen, sollten 2026 mit der Bestandsaufnahme und der Lückenanalyse beginnen.