Finanzinstitute müssen AI Act, DORA und NIS2 mit überlappenden Pflichten und Zeitplänen navigieren. Dieser Leitfaden kartiert die Schnittstellen: wo sich Pflichten überschneiden, wo sie in Konflikt stehen und wie Dual-Mapping-Dokumentation die Compliance-Belastung reduziert.

Drei Verordnungen, ein Compliance-Programm

Finanzorganisationen in der EU stehen vor AI Act, DORA und NIS2 — drei Verordnungen, die unabhängig voneinander konzipiert wurden, sich jedoch im Kontext von KI-Systemen im Finanzbereich erheblich überschneiden. Sie separat zu verwalten, schafft doppelte Dokumentation, inkonsistente Governance und unnötige Kosten.

Dieser Leitfaden kartiert die Überschneidungen und zeigt, wo ein einziger Compliance-Aufwand mehrere Verordnungen gleichzeitig erfüllen kann.

Zeitplanvergleich

Verordnung Wichtige Frist Status
NIS2 Oktober 2024 In Kraft
DORA 17. Januar 2025 In Kraft
AI Act — Verbotene Praktiken 2. Februar 2025 In Kraft
AI Act — GPAI-Regeln 2. August 2025 In Kraft
AI Act — Eigenständiger Anhang III 2. Dezember 2027 Bevorstehend
AI Act — Eingebetteter Anhang I 2. August 2028 Bevorstehend

Wo sich AI Act und DORA überschneiden

Risikomanagement

AI-Act-Art. 9 erfordert ein Risikomanagementsystem für hochriskante KI, das die Identifizierung, Schätzung, Bewertung und Minderung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus abdeckt.

DORA Art. 5–16 erfordert einen IKT-Risikomanagementrahmen, der Identifizierung, Schutz, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung von IKT-Risiken abdeckt.

Überschneidung: Beide gelten für KI-Systeme im Finanzbereich. Ein einziges Risikoregister und ein einziger Governance-Prozess kann beide erfüllen, sofern er die KI-spezifischen Risiken, die von Art. 9 gefordert werden (Genauigkeit, Robustheit, Voreingenommenheit, Grundrechtswirkungen), zusätzlich zu den IKT-Risikokategorien von DORA (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Authentifizierung) abdeckt.

Dual-Mapping-Ansatz: Erweitern Sie Ihr DORA-IKT-Risikoregister um KI-spezifische Risikodimensionen. Dokumentieren Sie die kombinierte Bewertung als Erfüllung der Anforderungen von Art. 9 und DORA Art. 5–16.

Vorfallsmeldung

AI-Act-Art. 73 verpflichtet Anbieter hochriskanter KI, schwerwiegende Vorfälle ohne unangemessene Verzögerung den Marktüberwachungsbehörden zu melden.

DORA Art. 19–23 verpflichtet Finanzunternehmen, größere IKT-bezogene Vorfälle innerhalb strenger Fristen an zuständige Behörden zu melden (initial: 4 Stunden; Zwischenbericht: 72 Stunden; Abschlussbericht: 1 Monat).

Überschneidung: Ein IKT-Vorfall, der durch ein hochriskantes KI-System verursacht wird oder dieses einschließt, kann gleichzeitig beide Meldepflichten auslösen. Erstellen Sie ein einziges Vorfallreaktionsverfahren, das beide Schwellenwerte bewertet und bei Bedarf an beide Regulatoren weiterleitet.

Drittpartei und Lieferkette

AI Act erlegt Anbietern, die KI entwickeln, Pflichten auf. Betreiber, die hochriskante KI-Systeme von Anbietern beschaffen, müssen die Anbieter-Konformität überprüfen.

DORA Art. 28–44 verpflichtet Finanzunternehmen, IKT-Drittparteienrisiken zu verwalten, einschließlich für KI-Anbieter und Cloud-Dienste, die KI-Systeme betreiben.

Überschneidung: Die Beschaffungs-Due-Diligence für von Finanzunternehmen verwendete KI-Systeme muss beide erfüllen: DORA's IKT-Drittparteienrisikobewertung und vertragliche Anforderungen UND die Überprüfung der AI-Act-Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.

Praktischer Tipp: Fügen Sie die AI-Act-Konformitätsprüfung zu Ihrer DORA-IKT-Drittpartei-Due-Diligence-Checkliste hinzu. Fordern Sie von KI-Anbietern ihre Konformitätsbewertungsdokumentation und die EU-Datenbankregistrierungsnummer an.

Wo sich AI Act und NIS2 überschneiden

NIS2 gilt umfassend für wesentliche und wichtige Einrichtungen, einschließlich Finanzinstitute, Energieversorger, Gesundheitsorganisationen und Betreiber digitaler Infrastrukturen.

NIS2-Art. 21 Sicherheitsmaßnahmen gelten für alle IKT — einschließlich KI-Systeme. Risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen, Lieferkettensicherheit und Geschäftskontinuitätsplanung gelten alle für KI als IKT-Komponenten.

NIS2-Art. 23 Vorfallmeldung (24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Benachrichtigung, 1-Monats-Abschlussbericht) gilt für erhebliche Vorfälle, einschließlich solcher mit KI-Systemen.

Integrationsmöglichkeit: NIS2-Sicherheitsmaßnahmen und AI-Act-Art. 15 (Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit) für hochriskante KI können durch dasselbe Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und Cybersicherheitsprogramm adressiert werden.

Empfohlenes Dual-Mapping-Rahmenwerk

  1. Einziges KI-Inventar — alle KI-Systeme katalogisieren, jedes auf AI-Act-Risikostufe UND DORA/NIS2-Anwendbarkeit abbilden
  2. Kombiniertes Risikoregister — IKT-Risikoregister um KI-spezifische Dimensionen erweitern (Voreingenommenheit, Intransparenz, Grundrechtswirkungen)
  3. Einheitliche Vorfallreaktion — einziges Verfahren mit Dual-Schwellenwert-Bewertung für AI-Act + DORA/NIS2-Meldung
  4. Gemeinsame Drittpartei-Vorlage — DORA-IKT-Due-Diligence + AI-Act-Konformitätsprüfung in einem einzigen Lieferantenfragebogen
  5. Gemeinsames QMS — das AI-Act-Qualitätsmanagementsystem (Art. 17) als Erweiterung des DORA-Governance-Rahmens gestalten, nicht als separates Silo

Für DORA-spezifische Orientierung siehe unsere Schwester-Website regulation-dora.eu — die das vollständige IKT-Risikomanagement, die Vorfallmeldung und die Drittpartei-Rahmen von DORA im Detail abdeckt.

Official AI Act Compliance Deadline Calendar

Updated · Sources: Regulation (EU) 2024/1689 and the 2026 Digital Omnibus on AI.

Obligation Applies to Original date New date Status Countdown Legal basis
Prohibited Practices (Art. 5) All providers and deployers active AI Act Art. 5
GPAI Rules (Chapter 5) GPAI model providers active AI Act Art. 51-56
High-risk AI — Annex III (standalone) Providers of standalone Annex III systems deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(2)
High-risk AI — Annex I (embedded) AI embedded in Annex I regulated products deferred AI Omnibus 2026 Art. 6(1)
AI-Generated Content Marking Providers of generative GPAI systems active AI Act Art. 50(2)
Regulatory Sandboxes National competent authorities active AI Act Art. 57

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Frequently Asked Questions

Ja — erheblich. Das Risikomanagementsystem des AI Act (Art. 9) für hochriskante KI überschneidet sich mit dem IKT-Risikomanagementrahmen von DORA (Art. 5–16) für IKT-Systeme. KI-Systeme im Finanzbereich, die nach Anhang III als hochriskant qualifizieren, unterliegen beiden. Dual-Mapping ist möglich: ein einziges QMS kann die Risikomanagementanforderungen beider Verordnungen erfüllen.

DORA befreit KI nicht. Jedes IKT-System — einschließlich KI — das Teil der IKT-Infrastruktur eines Finanzunternehmens ist, unterliegt den Betriebsresilienzanforderungen von DORA. Die Vorfallsmeldung von DORA (Art. 19–23), das IKT-Drittparteienrisikomanagement (Art. 28–44) und die Resilienztests (Art. 25–27) gelten alle für KI-gesteuerte IKT-Systeme.

Keine hat Vorrang; beide gelten gleichzeitig. Der AI Act ist eine Produktverordnung (regelt das KI-System); DORA ist eine Betriebsresilienz-Verordnung (regelt das IKT-Umfeld des Finanzunternehmens). Eine Kreditwürdigkeits-KI, die von einer Bank verwendet wird, muss beide einhalten: AI-Act-Anhang-III-Pflichten als hochriskantes KI-System und DORA als IKT-System.

NIS2 gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen in Sektoren wie Finanzen, Energie, Gesundheit und digitale Infrastruktur. KI-Systeme, die in Betriebsabläufe dieser Einrichtungen eingesetzt werden, fallen unter die Sicherheitsmaßnahmen von NIS2 (Art. 21) und die Vorfallsmeldung (Art. 23). NIS2 befasst sich nicht speziell mit KI, aber ihr risikobasierter Sicherheitsrahmen deckt KI-Systeme als IKT-Komponenten ab.

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